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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
Vorteile der Mitgliedschaft in unserer Landesgütegemeinschaft

- Sie werden ständig über die aktuellen Änderungen und Entwicklungen der Regelwerke informiert.
- Sie erhalten von kompetenten Kollegen in allen Fragen zur Güte- und Qualitätssicherung eine qualifizierte Beratung; und auch über diese Fragen hinaus.
- Sie sind eingebunden in einen Kreis von qualifizierten Unternehmen, damit besteht die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs zwischen Fachkollegen.
- Sie erhalten Unterstützung bei Information der Auftraggeber zu allen Fragen der regelgerechten und qualifizierten Ausführung von Betoninstandsetzungs- und Bauwerkserhaltungsmaßnahmen.
- Sie können leicht und umfangreich Ihre Mitarbeiter qualifizieren und weiterbilden.
- Wir erleichtern Ihnen die Organisation der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung).
- Sie erhalten damit eine gute Ausgangsposition für Ihre Marktpositionierung.

Wer kann Mitglied der Landesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung Hessen-Thüringen e.V. werden?

als ordentliches Mitglied:
- Unternehmen, die Betonbauwerke oder Betonbauteile herstellen,
- Fachfirmen, die aufgrund betrieblicher und personeller Voraussetzungen in Bezug auf die durchzuführenden Baumaßnahmen den v. g. Firmen gleichzusetzen sind, und die Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauteilen ausführen. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie regelmäßig Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ausführen und diese durch anerkannte Prüfstellen überwachen lassen.

als außerordentliches Mitglied:
- Unternehmen wie § 3, Ziff. 1a), nach Aufnahme in die LGGHuT bis zur Vorlage eines bestandenen Baustellenprüfberichtes,
- Unternehmen wie § 3, Ziff. 1a), die mehr als drei Jahre keine Baustellenprüfung
durch eine anerkannte Überwachungsstelle nachweisen können.

als beratendes Mitgliede:
- Sachkundige Planer gemäß der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).

als Fördermitglied:
- Natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die
Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.

als wissenschaftlicher Beirat:
- Hochschullehrer, sonstige Wissenschaftler
- Leitende Mitarbeiter aus Landesministerien und Oberen Baubehörden, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung tätig sind.

Selbstverpflichtung unserer Mitgliedsunternehmen:

- Die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
- Die Satzung und Vorschriften des Überwachungsverfahrens einzuhalten und sich dazu schriftlich zu verpflichten.
- Die konsequente Einhaltung der Verpflichtung zu gewährleisten.