| 1.) |
Güte und Prüfbestimmungen
zu erarbeiten;
Über die intensive und überaus engagierte Mitarbeit
unseres Mitglieds Herrn Dickhaut in den verschiedenen
Fachgruppen kommen wir dieser Verpflichtung nach.
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| 2.) |
Zum Zweck der Qualitätssicherung und –erhaltung
fachbezogene Lehrgänge für Baustellenfachkräfte
und Führungskräfte durchzuführen sowie
Kontakte zu Hochschulen und Forschungsinstituten zu pflegen
mit der gemeinsamen Zielsetzung der Bauwerkserhaltung;
In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk des
Hessischen Baugewerbes e.V.
bieten wir unseren Mitgliedern und auch Nichtmitgliedern
entsprechende Lehrgänge an. Hierbei wirken Vertreter
unserer beratenden Mitglieder als Referenten mit.
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| 3.) |
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Informationstagungen
zu veranstalten und fachbezogene Veröffentlichungen
zu publizieren;
Unser alljährliches Baupraktisches Informationsseminar
für Auftraggeber, Planer und Ausführende von
Instandsetzungsmaßnahmen, 2006 fand das 18. Seminar
statt, bietet eine gut besuchte Plattform um sich über
die neueste Entwicklung der Regelwerke und Aktuelles aus
der Praxis zu informieren.
Ebenso wird dieses Seminar zum allseitigen Fachmeinungsaustausch
genutzt. Nach 1997 wird im Jahr 2007 die BETON-INSTA wieder
von uns in Mainz/Wiesbaden mit gestaltet werden.
Unsere Internetseite dient ebenfalls der regionalen, damit
kundennahen, Informations- und Kommunikationsmöglichkeit.
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| 4.) |
Das Gütezeichen an ordentliche Mitglieder zu
verleihen;
Das RAL-Gütezeichen konnte bereits an einige Mitglieder
verliehen werden.
Sie finden auch diese Mitglieder unter Mitglieder/Ausführende
Betriebe.
Die Mitglieder des Vorstandes und Güteausschusses
unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe auf dem Wege
zur Erlangung des Gütezeichens.
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| 5.) |
Gütezeichenbenutzer zu überwachen, dass
sie die Gütezeichensatzung der Bundesgütegemeinschaft
Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. mit den Durchführungsbestimmungen
beachten.
Die Organisation und Kontrolle der Überwachung durch
eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung)
erfolgt über unsere Geschäftstelle.
Durch regelmäßige Betreuungsbesuche und Veranstaltungsangebote
werden unsere Mitgliedsunternehmen informiert und motiviert
die diesbezüglichen Regelwerke einzuhalten.
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| 6.) |
Gütezeichenbenutzer dazu verpflichten, nur
solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit
dem Gütekennzeichen zu kennzeichnen.
Regelmäßige Informationsrundschreiben, Fachreferate
im Rahmen der Jahresmitgliederversammlungen bis hin zur
vergünstigten Bezugsmöglichkeit der Kennzeichnungsplanen
dienen diesem Ziel.
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