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Aufgaben + Ziele

Unsere Aufgaben und Ziele sind:
Gemäß unserer Satzung

1.) Güte und Prüfbestimmungen zu erarbeiten;
Über die intensive und überaus engagierte Mitarbeit unseres Mitglieds Herrn Dickhaut in den verschiedenen Fachgruppen kommen wir dieser Verpflichtung nach.
2.) Zum Zweck der Qualitätssicherung und –erhaltung fachbezogene Lehrgänge für Baustellenfachkräfte und Führungskräfte durchzuführen sowie Kontakte zu Hochschulen und Forschungsinstituten zu pflegen mit der gemeinsamen Zielsetzung der Bauwerkserhaltung;
In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk des Hessischen Baugewerbes e.V.
bieten wir unseren Mitgliedern und auch Nichtmitgliedern entsprechende Lehrgänge an. Hierbei wirken Vertreter unserer beratenden Mitglieder als Referenten mit.
3.) Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Informationstagungen zu veranstalten und fachbezogene Veröffentlichungen zu publizieren;
Unser alljährliches Baupraktisches Informationsseminar für Auftraggeber, Planer und Ausführende von Instandsetzungsmaßnahmen, 2006 fand das 18. Seminar statt, bietet eine gut besuchte Plattform um sich über die neueste Entwicklung der Regelwerke und Aktuelles aus der Praxis zu informieren.
Ebenso wird dieses Seminar zum allseitigen Fachmeinungsaustausch genutzt. Nach 1997 wird im Jahr 2007 die BETON-INSTA wieder von uns in Mainz/Wiesbaden mit gestaltet werden.
Unsere Internetseite dient ebenfalls der regionalen, damit kundennahen, Informations- und Kommunikationsmöglichkeit.
4.) Das Gütezeichen an ordentliche Mitglieder zu verleihen;
Das RAL-Gütezeichen konnte bereits an einige Mitglieder verliehen werden.
Sie finden auch diese Mitglieder unter Mitglieder/Ausführende Betriebe.
Die Mitglieder des Vorstandes und Güteausschusses unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe auf dem Wege zur Erlangung des Gütezeichens.
5.) Gütezeichenbenutzer zu überwachen, dass sie die Gütezeichensatzung der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. mit den Durchführungsbestimmungen beachten.
Die Organisation und Kontrolle der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) erfolgt über unsere Geschäftstelle.
Durch regelmäßige Betreuungsbesuche und Veranstaltungsangebote werden unsere Mitgliedsunternehmen informiert und motiviert die diesbezüglichen Regelwerke einzuhalten.
6.) Gütezeichenbenutzer dazu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütekennzeichen zu kennzeichnen.
Regelmäßige Informationsrundschreiben, Fachreferate im Rahmen der Jahresmitgliederversammlungen bis hin zur vergünstigten Bezugsmöglichkeit der Kennzeichnungsplanen dienen diesem Ziel.